Blechbearbeitung
  1. Bei Verträgen, die zwischen der Fa. Einsiedler Blechnerei GmbH und Ihrem Vertragspartner zustande gekommen sind, sind ausschließlich die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des Verkäufers maßgeblich. Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn Sie von uns schriftlich anerkannt sind.
  2. Angebote haben 4 Monate Gültigkeit. Unsere Angebote sind freibleibend. Verpflichtet sind wir nur nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  3. Die Berechnung der Preise erfolgt aufgrund der am Tage der Auftragserteilung vereinbarten und bestätigten Preise. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet.
  4. Die Verpackung wird zu Selbstkostenpreisen berechnet. Sie wird nicht zurückgenommen, ausgenommen Leihbehältnisse.
  5. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch bei frachtfreier Lieferung oder bei Lieferung durch den Hersteller ab Werk. Versicherungen werden nur auf Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten abgeschlossen.
  6. Betriebsstörungen im eigenen Unternehmen oder bei Vorlieferanten, Streiks, Verkehrshindernisse und ähnliches verlängern die Lieferfrist.
  7. Beanstandungen können nur innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung der Ware berücksichtigt werden. Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden (Nachbesserung), oder nach Wahl des Herstellers auf Ersatzlieferung. Für Mangelfolgeschäden haftet der Hersteller nur bis zur Höhe des vereinbarten Kaufpreises. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für übergebene Rohlinge, die beim Bearbeiten unbrauchbar werden sollten, können wir nicht aufkommen.
  8. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen können 2% Skonto abgezogen werden. Skontoabzug kann nur erfolgen, wenn keine anderen offenen Forderungen bestehen, bei denen die Abzugsfrist verstrichen ist. Bei Überschreitung setzt, auch ohne Mahnung, nach 5 Tagen Verzug ein. Ferner werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Wechseldiskontsatz berechnet. Reparaturen, Kundendienstleistungen und reine Lohnarbeit sind innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
  9. Erfüllungsort ist der Sitz des Herstellers. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Scheck- und Wechselforderungen ist ausschließlich der Sitz des Herstellers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Auf alle durch die Lieferung begründeten Rechtsverhältnisse findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  10. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich aller Nebenforderungen (bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung), Eigentum des Herstellers. Solange die Waren noch unser Eigentum sind, verwahrt sie der Käufer für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherung übereignet werden. Der Käufer hat in dieser Zeit den Hersteller von jeder Pfändung oder sonstigem Zugriff eines Dritten auf die Ware unverzüglich Mitteilung zu machen.
  11. Der Besteller entbindet uns vom Copyright und ähnlichen Schutzrechten an uns überlassenen Zeichnungen und Schriftstücken. Wir verpflichten uns, angefertigte Kopien ausschließlich zu Zwecken der Kalkulation und Produktion zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben. Haben wir nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern des Bestellers zu liefern, so übernimmt der Besteller uns gegenüber die Gewähr, daß die nach seinen Vorlagen gefertigten Gegenstände gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzen.
  12. Alle Zusagen, die über diese Bedingungen hinaus gehen, bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung